Entstehung

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Rush hour in den 60ern

Die Zeit vor der MVV-Gründung

Schon in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde deutlich, dass München einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr benötigte. Dessen Kernstück musste ein modernes Schienenschnellverkehrssystem sein, wenn die Stadt nicht im Individualverkehr ersticken wollte. Entsprechende Planungen wurden jedoch blockiert, weil sowohl die Bundesbahn als auch die Stadt die so genannte klassische Trasse über den Marienplatz für sich in Anspruch nahmen: Die Bahn für eine unterirdische Verbindung ihrer bis dahin am Hauptbahnhof und am Ostbahnhof endenden Vorortsnetze. Und die Stadt für die Tieferlegung ihrer über den Marienplatz verlaufenden Trambahnlinien.

Erst 1963 verzichtete die Stadt in ihrem Stadtentwicklungsplan zugunsten der Bahn auf die klassische Trasse. Bald darauf beschloss sie, nicht eine Unterpflastertrambahn, sondern eine richtige U-Bahn in Angriff zu nehmen. Nach schwierigen Finanzierungsverhandlungen mit dem Bund und dem Freistaat konnte im Februar 1965 mit den Bauarbeiten für die U-Bahn und im März 1967 mit denen für die S-Bahn begonnen werden. Die ersten U-Bahn-Züge fuhren im Oktober 1971 auf der Strecke Goetheplatz – Kieferngarten, der erste S-Bahn-Zug Ende April 1972.

Bis dahin operierten die Bundesbahn und die Verkehrsbetriebe ebenso wie die Autobus-Unternehmen im Außenraum der Region völlig unabhängig voneinander. Ohne einen einheitlichen Fahrplan und Tarif wäre das neue System von den Bürgerinnen und Bürgern kaum angenommen worden. Das war keine leichte Aufgabe ...

Da finanzielle Entscheidungen von erheblicher Tragweite auf dem Spiel standen und die Beteiligten auf die Wahrung ihrer Zuständigkeiten bedacht waren, verliefen die Verhandlungen zäh und zeitraubend. Damals gab es außer in Hamburg noch keine vergleichbaren Regelungen. Es dauerte vier Jahre, bis sich Bund, Freistaat, Bundesbahn und Stadt – diese auch für die Stadtwerke München Verkehrsbetriebe – einig wurden. Hauptstreitpunkte waren Kosten und die Frage, wie die Einnahmen zwischen Bundesbahn und Stadt aufgeteilt und von wem die Betriebsdefizite gedeckt werden sollten.

Bund und Freistaat tendierten zunächst zu kostendeckenden Tarifen. Unterstützt von der Bundesbahn konnte sich jedoch die Stadt mit der Auffassung durchsetzen, die Tarife müssten sich an dem Ziel orientieren, ein Maximum an Verkehr auf das neue System zu lenken. Schließlich erklärte sich der Freistaat bereit, sich neben dem Bund an dem Ausgleich der Bundesbahndefizite zu beteiligen. Die Defizite der Verkehrsbetriebe verblieben bei der Stadt.

Am 5. April 1971 – ein halbes Jahr vor der Aufnahme des U-Bahn-Betriebes – unterzeichneten Bund, Freistaat, Bundesbahn und Stadt das komplizierte Vertragswerk. Das war zugleich die Geburtsstunde der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, des MVV, dem damit die Fahrplan- und Tarifhoheit für den gesamten öffentlichen Nahverkehr in der Region München übertragen wurde.

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